2. Säule · Pensionskassengeld

Freizügigkeit: Pensionskassengeld richtig parkieren

Wer aus der Pensionskasse austritt, ohne in eine neue einzutreten, muss sein Guthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen. Hier findest Du die Möglichkeiten im Überblick – verzinste Konten und Wertschriftenlösungen, neutral verglichen.

Wann brauchst Du eine Freizügigkeitslösung?

Erwerbspause

Weiterbildung, Reisen oder Familienzeit ohne Anstellung – das PK-Guthaben braucht ein Zuhause.

Selbständigkeit

Wer sich selbständig macht, tritt aus der Pensionskasse aus. Das Guthaben bleibt (meist) gebunden.

Auslandsaufenthalt

Beim Wegzug bleibt mindestens der obligatorische Teil oft in der Schweiz parkiert (EU/EFTA).

Arbeitslosigkeit

Während der Stellensuche wird die Austrittsleistung auf einer Freizügigkeitseinrichtung geparkt.

Wichtig: Ohne Deine Anweisung überweist die Pensionskasse das Geld spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – meist kaum verzinst. Wähle besser selbst.

Wertschriftenlösungen für Freizügigkeitsgelder

Diese Anbieter bieten ihre Anlagestrategien auch für Freizügigkeitsgelder an – hier mit den Gesamtkosten, die in der Freizügigkeit tatsächlich gelten.

finpension Logo

finpension

finpension 3a Vorsorgestiftung

ab 0.49% p.a.
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VIAC

WIR Vorsorgestiftung / Terzo Vorsorgestiftung

ab 0.17% p.a.
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Frankly

Stiftung Auffangeinrichtung BVG / Freizügigkeitsstiftung der ZKB

ab 0.43% p.a.
Pilla Logo

Pilla

Liberty Vorsorgestiftung (Schwyz)

ab 0.67% p.a.

Wichtig zu wissen

Splitting nur beim Austritt

Die Austrittsleistung kann auf maximal zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufgeteilt werden – aber nur direkt beim Austritt aus der Pensionskasse. Der Bezug in verschiedenen Jahren bricht später die Steuerprogression.

Keine laufenden Einzahlungen

Anders als bei der Säule 3a kannst Du nicht laufend einzahlen und es gibt keinen jährlichen Steuerabzug. Das Konto nimmt nur Austrittsleistungen aus der 2. Säule entgegen.

Pensionskassen-Eintritt geht vor

Trittst Du wieder in eine Pensionskasse ein, muss das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich in die neue Kasse eingebracht werden, soweit es für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen nötig ist.

Häufige Fragen zur Freizügigkeit